Aktuelles aus dem Steuerrecht

Zahlungen zum Verzicht auf ein Wohnungsrecht als sofort abzugsfähige Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof hat folgenden Fall entschieden:
Eine Mutter übertrug ihrem Sohn das von ihr selbst bewohnte Wohnhaus und behielt sich ein Wohnrecht zurück. Nachdem sie in eine Wohnung umziehen wollte, vereinbarte sie mit ihrem Sohn einen Verzicht auf ihr Wohnrecht. Im Gegenzug verpflichtete sich der Sohn, die Wohnungsmiete der Mutter zu bezahlen. Das frei gewordene Wohnhaus wurde sodann durch den Sohn vermietet.

Leitsatz (BFH/NV 2013,914):

Ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist anzunehmen, wenn der Eigentümer aufgrund einer schuldrechtlichen Vereinbarung mit dem Wohnungsberechtigten ein Entgelt dafür zahlt, dass dieser sein Wohnungsrecht nicht (mehr) ausübt und es so erreicht, das Grundstück zu vermieten und Einkünfte daraus zu erzielen.

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