Aktuelles aus dem Steuerrecht

Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken

Zwischen Käufern und Verkäufern von bebauten Grundstücken wird nicht selten im Kaufvertrag eine Aufteilung des Gesamtkaufpreises vereinbart, mit dem Ziel, dass der Erwerber des Grundstückes eine möglichst hohe Abschreibung für das Gebäude geltend machen kann.

Dazu hat der BFH in einem Urteil vom 16.09.2015, IX R 12/14 Stellung genommen.

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil folgenden Leitsatz veröffentlicht:
Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude ist der Berechnung der AfA auf das Gebäude zu Grunde zu legen, sofern sie zum einen nicht nur zum Schein getroffen wurde sowie keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und zum anderen das Finanzgericht auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung von den das Grundstück und das Gebäude betreffenden Einzelumständen nicht zu dem Ergebnis gelangt, dass die vertragliche Kaufpreisaufteilung die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint.

Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)

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