Aktuelles aus dem Steuerrecht

Umsatzsteuersenkung: Aufteilung eines pauschalen Übernachtungspreises

Übernachtung mit Frühstück – Ab 01.07.2020 bis zum 31.12.2023 gilt auch für den Verzehr von Speisen im Hotel der ermäßigte Steuersatz. Aber wie sind die Getränke abzurechnen? Der ermäßigte Steuersatz gilt bekanntlich ausdrücklich nicht für Getränke...

Bis zum 30.06.2020 musste aus dem Gesamt-Preis für Übernachtung und Frühstück nur der Anteil für das Frühstück selbst ausgeschieden und mit 19 % Umsatzsteuer versteuert werden. Seit dem 01.07.2020 ist nun auch die Abgabe des Frühstückes nur mit dem ermäßigten Steuersatz von derzeit nur 5 % zu besteuern, die Abgabe von Getränken unterliegt aber weiterhin dem vollen Umsatzsteuersatz von derzeit 16 %.

Mit BMF-Schreiben vom 02.07.2020 hat die Finanzverwaltung eine Vereinfachungsregelung für die Ermittlung des anteiligen Entgeltes für die Getränke veröffentlicht.

Der im pauschalen Preis für das Frühstück enthaltene Anteil für die Getränke kann wie folgt bestimmt werden:

Bei sog. Kombiangeboten aus Speisen inclusive Getränken (z. B. Buffet, All-Inclusive-Angebote) kann der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt werden.

Alternativ kann für alle, im Übernachtungspreis enthaltene Leistungen, für die der volle Steuersatz von derzeit 16 % abzuführen ist, ein Entgeltanteil von 15 % des pauschalen Übernachtungspreises in einem Sammelposten, sog. Business-Package oder Servicepauschale angesetzt werden (bis 30.06.2020: 20 %). Zu diesen Leistungen gehören z. B. folgende Positionen:

  • Abgabe eines Frühstückes
  • Nutzung von Kommunikationsnetzen
  • Reinigung und Bügeln von Kleidung, Schuhputzservice
  • Transport zwischen Bahnhof/Flughafen und Unterkunft
  • Transport von Gepäck außerhalb des Beherbergungsbetriebes
  • Nutzung von Saunaeinrichtungen
  • Überlassung von Fitnessgeräten
  • Überlassung von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen 
Bei Interesse finden Sie unten die Rechtsgrundlagen mit dem kompletten BMF-Schreiben mit den darin zitierten Abschnitten des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zum Download.
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